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Begrenzte vs. Hinreichende Sicherheit in der Wirtschaftsprüfung – Wo liegt der Unterschied?
In der Wirtschaftsprüfung gibt es zwei Sicherheitsniveaus: hinreichende Sicherheit („Reasonable Assurance“) und begrenzte Sicherheit („Limited Assurance“). Sie bestimmen, wie intensiv die Prüfung ist und in welchem Maß der Abschlussprüfer die Verlässlichkeit der geprüften Informationen einschätzen kann.
Eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit erfordert umfangreiche Prüfungshandlungen, um mit hoher, aber nicht absoluter Sicherheit festzustellen, dass keine wesentlichen falschen Darstellungen vorliegen.
Ergebnis: Der Prüfer erteilt ein positives Prüfungsurteil („in unserer Prüfung sind uns keine wesentlichen Fehler aufgefallen“).
Bei einer Prüfung mit begrenzter Sicherheit werden weniger umfangreiche Prüfhandlungen durchgeführt. Die Sicherheit ist daher niedriger als bei einer Prüfung mit hinreichender Sicherheit.
Ergebnis: Der Prüfer äußert eine negative Zusicherung („es sind uns keine Anhaltspunkte für wesentliche falsche Darstellungen aufgefallen“).
Alexander Fischer
30.04.2025