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Begrenzte vs. Hinreichende Sicherheit in der Wirtschaftsprüfung – Wo liegt der Unterschied?

 

In der Wirtschaftsprüfung gibt es zwei Sicherheitsniveaus: hinreichende Sicherheit („Reasonable Assurance“) und begrenzte Sicherheit („Limited Assurance“). Sie bestimmen, wie intensiv die Prüfung ist und in welchem Maß der Abschlussprüfer die Verlässlichkeit der geprüften Informationen einschätzen kann. 

Hinreichende Sicherheit – Umfangreichende Prüfungshandlungen mit hoher Verlässlichkeit

 

Eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit erfordert umfangreiche Prüfungshandlungen, um mit hoher, aber nicht absoluter Sicherheit festzustellen, dass keine wesentlichen falschen Darstellungen vorliegen.

  • Risikoanalyse – Identifikation potenzieller Fehlerrisiken
  • Stichprobenprüfung – Detaillierte Kontrolle von Geschäftsvorfällen
  • Externe Bestätigungen – Einholung von Bank-, Lieferanten- oder Kundenbestätigungen
  • Kontrolltests – Überprüfung interner Kontrollsysteme und Prozesse
  • Analytische Verfahren – Vergleich von Finanzkennzahlen und Abweichungsanalysen 
     

Ergebnis: Der Prüfer erteilt ein positives Prüfungsurteil („in unserer Prüfung sind uns keine wesentlichen Fehler aufgefallen“). 

 

Begrenzte Sicherheit – Weniger tiefgehende Prüfungshandlungen mit Plausibilitätskontrollen

 

Bei einer Prüfung mit begrenzter Sicherheit werden weniger umfangreiche Prüfhandlungen durchgeführt. Die Sicherheit ist daher niedriger als bei einer Prüfung mit hinreichender Sicherheit.

  • Befragungen – Interviews mit dem Management zur Einschätzung der Sachlage
  • Vergleichsanalysen – Plausibilitätskontrollen anhand historischer Daten und Branchenwerte
  • Abweichungsanalysen – Identifikation ungewöhnlicher Entwicklungen ohne tiefgehende Ursachenanalyse 

Ergebnis: Der Prüfer äußert eine negative Zusicherung („es sind uns keine Anhaltspunkte für wesentliche falsche Darstellungen aufgefallen“). 

 

Alexander Fischer

30.04.2025