Nachhaltige Aktivitäten
Identifizieren und klassifizieren
Die EU-Taxonomie-Verordnung legt präzise Kriterien für wirtschaftliche Aktivitäten fest, die als ökologisch nachhaltig gelten. Ziel dieser Verordnung ist es, Investitionen in nachhaltige Tätigkeiten zu lenken und gleichzeitig die Transparenz in Unternehmensberichten zu gewährleisten. Wir bei Ypsilon unterstützen Sie bei der Einhaltung der Verordnung, um sicherzustellen, dass Ihre Investitionen als nachhaltig anerkannt werden und Sie Zugang zu einem wachsenden Pool von ESG-Investoren erhalten.
Unsere Experten unterstützen Sie dabei, die Anforderungen der EU-Taxonomie zu verstehen und umzusetzen. Wir helfen Ihnen bei der Identifizierung und Klassifizierung von nachhaltigen Aktivitäten, die zur Erreichung der Klima- und Umweltziele der EU beitragen. Diese Klassifizierung umfasst zunächst nur die sechs Umweltziele.
Die EU-Taxonomie definiert gegenwärtig ausschließlich ökologische Ziele, entwickelt sich jedoch kontinuierlich als dynamisches Dokument der EU weiter. Die Verknüpfung mit der SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) und der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) stellt sicher, dass Ihre Berichterstattung umfassend und konsistent ist, was zur Stärkung der Transparenz und des Vertrauens der Stakeholder beiträgt.
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