SFDR
Transparenz für nachhaltige Investitionen
Die EU-Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) verpflichtet Unternehmen zur klaren und transparenten Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte, um Investoren eine fundierte Entscheidungsfindung zu ermöglichen. Diese Verordnung, die im März 2021 eingeführt wurde, zielt darauf ab Greenwashing zu verhindern und Kapitalströme in nachhaltige Anlagen und wirtschaftliche Aktivitäten zu lenken. Die SFDR erhöht die Transparenz und das Vertrauen im Bereich nachhaltiger Investitionen und gewährleistet, dass Investoren über sämtliche relevante Informationen verfügen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.
Ein zentraler Aspekt der SFDR wird durch Artikel 4 der Verordnung (EU) 2019/2088 geregelt, welcher das PAI-Statement (Principal Adverse Impacts) betrifft. Dieser Artikel beschreibt die Verpflichtung zur Berichterstattung über wesentliche nachteilige Auswirkungen von Investitionen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater sind verpflichtet, Maßnahmen zur Minderung dieser negativen Auswirkungen darzulegen und sicherzustellen, dass diese in ihre Investitionsstrategien integriert werden.
Die SFDR führt auch eine Kategorisierung von Finanzprodukten ein, um die Nachhaltigkeitsziele klar zu definieren:
Mit der SFDR wird Nachhaltigkeit im Finanzwesen zu einem messbaren und transparenten Standard, der Greenwashing reduziert und verantwortungsbewusste Investitionen fördert. Wir helfen Ihnen, die komplexen Anforderungen der SFDR zu erfüllen, indem wir robuste Strukturen und Prozesse implementieren, die sowohl die Einhaltung der Regulierung sicherstellen als auch Ihre Position im Wettbewerb stärken. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre nachhaltigen Investitionen nicht nur den rechtlichen Vorgaben entsprechen, sondern auch das Vertrauen Ihrer Anleger und Stakeholder langfristig sichern.
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