CSRD und Nachhaltigkeitsberichte
Pflicht für einige, Chance für alle
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) führt erweiterte und strengere Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ein. Wir unterstützen Sie dabei, geeignete Lösungsansätze zu entwickeln und die relevanten Fragestellungen zu identifizieren, um sowohl den regulatorischen Vorgaben als auch den freiwilligen Berichterstattungsstandards gerecht zu werden.
Es gibt gleich drei Gründe, sich mit der nichtfinanziellen ESG-Berichterstattung zu beschäftigen:
Die CSRD verpflichtet Unternehmen zur Erstellung von detaillierten Nachhaltigkeitsberichten, die ESG-Faktoren (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) abdecken. Dabei sind die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und die EU-Taxonomie, die nachhaltige Investitionen klassifizieren, im Lagebericht verpflichtend. Eine externe Prüfung stellt die Verlässlichkeit und Konformität der Berichte sicher. Berichte nach den Rahmenwerken der Global Reporting Initiative (GRI) und dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) sind hingegen freiwillig und dienen der zusätzlichen Transparenz.
Die freiwillige Berichterstattung ermöglicht es Unternehmen, zusätzlich zu den regulatorischen Anforderungen weitere Daten und Ziele offenzulegen, die ihr Engagement für Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung betonen. Diese Praxis erfüllt die Erwartungen der Stakeholder und stärkt Vertrauen sowie Reputation des Unternehmens.
Die freiwillige Berichterstattung bietet gleich mehrere Vorteile:
Nachhaltigkeitsberichte sind weit mehr als nur eine gesetzliche Verpflichtung – sie sind eine Investition in die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens. Indem Sie regulatorische Anforderungen mit freiwilligem Engagement kombinieren, schaffen Sie nicht nur Transparenz, sondern positionieren sich als verantwortungsvoller und innovativer Marktteilnehmer. Gemeinsam setzen wir Maßstäbe für nachhaltiges Wachstum und stärken das Vertrauen Ihrer Stakeholder langfristig.
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