Neue ESG-Vorgaben:
Strengere Regeln für Fondsnamen und Greenwashing-Prävention
Klare Kriterien für Nachhaltigkeit – Fonds müssen künftig echte Standards erfülle
Am 21. November 2024 treten die neuen „ESMA-Leitlinien zu Fondsnamen, die ESG- oder nachhaltigkeitsbezogene Begriffe verwenden“ in Kraft.
Diese Leitlinien sind darauf ausgerichtet, Greenwashing zu verhindern und stellen klare Anforderungen an Begriffe wie „nachhaltig“, „ESG“, „Impact“, „Transformation“ oder „sozial“. Solche Begriffe dürfen nur dann im Fondsnamen verwendet werden, wenn die Anlagen tatsächlich nachhaltigen Kriterien entsprechen. Die BaFin wird diese Vorgaben in ihrer Verwaltungspraxis umsetzen.
Bestandsfonds haben eine Übergangsfrist bis zum 21. Mai 2025, um sich den neuen Vorgaben anzupassen. Fonds mit ESG-Elementen im Namen sollten ihre Namensgebung und Anlagestrategie sorgfältig prüfen, um den ESMA-Vorgaben und den Kriterien der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) für Artikel-8- („hellgrün“) und Artikel-9- („dunkelgrün“) Fonds gerecht zu werden. Diese Kategorien markieren unterschiedliche Stufen der Nachhaltigkeit und Transparenz.
Die ESMA-Leitlinien bieten Fondsmanagern und Investoren ein klares Rahmenwerk, um die Glaubwürdigkeit nachhaltiger Finanzprodukte zu stärken und bieten Investoren eine verlässlichere Basis für fundierte Anlageentscheidungen. Fondsmanager und Investoren sind gut beraten, sich frühzeitig mit diesen Anforderungen auseinanderzusetzen und die Möglichkeit zu nutzen, die höheren Standards für Transparenz und Glaubwürdigkeit zu erfüllen.
Die neuen ESMA-Leitlinien setzen klare Maßstäbe für Fonds mit ESG-Bezug und schaffen eine solide Grundlage, um Greenwashing vorzubeugen. Fondsmanager und Investoren stehen vor der Aufgabe, ihre Strategien und Namensgebung an strengere Kriterien anzupassen, profitieren jedoch von erhöhter Transparenz und Glaubwürdigkeit. Wer die Vorgaben frühzeitig integriert, stärkt nicht nur die Konformität, sondern auch das Vertrauen der Anleger in nachhaltige Finanzprodukte.
Christian Eder
19.11.2024