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Neue ESG-Vorgaben: 

Strengere Regeln für Fondsnamen und Greenwashing-Prävention

Klare Kriterien für Nachhaltigkeit – Fonds müssen künftig echte Standards erfülle

Am 21. November 2024 treten die neuen „ESMA-Leitlinien zu Fondsnamen, die ESG- oder nachhaltigkeitsbezogene Begriffe verwenden“ in Kraft. 

Diese Leitlinien sind darauf ausgerichtet, Greenwashing zu verhindern und stellen klare Anforderungen an Begriffe wie „nachhaltig“, „ESG“, „Impact“, „Transformation“ oder „sozial“. Solche Begriffe dürfen nur dann im Fondsnamen verwendet werden, wenn die Anlagen tatsächlich nachhaltigen Kriterien entsprechen. Die BaFin wird diese Vorgaben in ihrer Verwaltungspraxis umsetzen.

Kernpunkte der Leitlinien umfassen:

 

  • Investitionsschwellen: Fonds mit Nachhaltigkeitsanspruch müssen mindestens 80 % ihrer Investments in Anlagen mit ökologischen oder sozialen Zielen ausrichten, um sich von herkömmlichen Fonds abzugrenzen.
  • Ausschlusskriterien: Abhängig vom verwendeten Begriff im Fondsnamen gelten strenge Ausschlusskriterien, darunter Einschränkungen für Investments in fossile Brennstoffe oder Unternehmen mit kontroversen Geschäftspraktiken. Bei „nachhaltigkeitsbezogenen“ oder „impact-bezogenen“ Fonds greifen z. B. die Paris-abgestimmten Ausschlüsse (PAB) für Unternehmen, die in sensiblen Industrien tätig sind.
  •  Unterschiedliche ESG-Begriffskategorien: Die Leitlinien unterscheiden zwischen verschiedenen ESG-Schwerpunkten – etwa „umweltbezogenen“, „sozialbezogenen“ und „governancebezogenen“ Begriffen – und legen jeweils spezifische Anforderungen und Ausschlüsse fest.

Neue Vorgaben für Bestandsfonds: Anpassung an ESG- und SFDR-Kriterien

Bestandsfonds haben eine Übergangsfrist bis zum 21. Mai 2025, um sich den neuen Vorgaben anzupassen. Fonds mit ESG-Elementen im Namen sollten ihre Namensgebung und Anlagestrategie sorgfältig prüfen, um den ESMA-Vorgaben und den Kriterien der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) für Artikel-8- („hellgrün“) und Artikel-9- („dunkelgrün“) Fonds gerecht zu werden. Diese Kategorien markieren unterschiedliche Stufen der Nachhaltigkeit und Transparenz.
 

Die ESMA-Leitlinien bieten Fondsmanagern und Investoren ein klares Rahmenwerk, um die Glaubwürdigkeit nachhaltiger Finanzprodukte zu stärken und bieten Investoren eine verlässlichere Basis für fundierte Anlageentscheidungen. Fondsmanager und Investoren sind gut beraten, sich frühzeitig mit diesen Anforderungen auseinanderzusetzen und die Möglichkeit zu nutzen, die höheren Standards für Transparenz und Glaubwürdigkeit zu erfüllen.

 

Fazit:

Die neuen ESMA-Leitlinien setzen klare Maßstäbe für Fonds mit ESG-Bezug und schaffen eine solide Grundlage, um Greenwashing vorzubeugen. Fondsmanager und Investoren stehen vor der Aufgabe, ihre Strategien und Namensgebung an strengere Kriterien anzupassen, profitieren jedoch von erhöhter Transparenz und Glaubwürdigkeit. Wer die Vorgaben frühzeitig integriert, stärkt nicht nur die Konformität, sondern auch das Vertrauen der Anleger in nachhaltige Finanzprodukte.

 

Christian Eder

19.11.2024